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   BSG, 24.01.1995 - 10 RKg 5/92   

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https://dejure.org/1995,6083
BSG, 24.01.1995 - 10 RKg 5/92 (https://dejure.org/1995,6083)
BSG, Entscheidung vom 24.01.1995 - 10 RKg 5/92 (https://dejure.org/1995,6083)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - 10 RKg 5/92 (https://dejure.org/1995,6083)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückforderung des Zuschlags zum Kindergeld - Herstellung einer engen Verbindung der Kindergeldzahlung mit der Möglichkeit der Berücksichtigung von Kindern im Einkommensteuerrecht - Übersteigen des zu versteuernden Einkommens durch den Grundfreibetrag - Zurechnung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1995, 428 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 17/89

    Entziehung des Kindergeldes, Rückforderungsvorbehalt

    Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 10 RKg 5/92
    Daran hätte auch der Umstand nichts geändert, daß es sich bei dem Vorbehaltsbescheid vom 3. Februar 1989 um einen vorläufigen Verwaltungsakt handelte (BSG, 10. Senat vom 28. Februar 1990, SozR 3-5870 § 11 Nr. 1); denn es geht hier nur um die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide.
  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 20/91

    Lebensunterhalt - Hilfe - Kindergeld - Aufrechnung

    Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 10 RKg 5/92
    Im Falle einer Aufhebung der angefochtenen Bescheide wäre der durch den Bescheid vom 3. Februar 1989 über die (vorläufige) Bewilligung des laufenden Kindergeldzuschlages geschaffene Zustand wiederhergestellt, der Eingriff in die Rechte des Klägers beseitigt und sein Klageziel erreicht worden (BSG, 10. Senat vom 15. Dezember 1992, SozR 3-1200 § 51 Nr. 3).
  • BFH, 27.09.1973 - VIII R 71/69

    Besteuerung von Unterhaltsleistungen durch einen beschränkten Steuerpflichtigen

    Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 10 RKg 5/92
    Ist der Geber hingegen nur beschränkt steuerpflichtig oder unterliegt er überhaupt nicht der (inländischen) Steuerpflicht, so sind die Unterhaltsleistungen stets dem Empfänger zuzurechnen (BFHE 111, 33 = BFH BStBl 74 11, 101).
  • FG Hamburg, 28.06.2007 - 3 K 237/06

    AO / EStG / EGV: Vollmacht /

    Das heißt die dortige Regelung der Nichtbesteuerung freiwilliger Zahlungen eines unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Gebers beim Empfänger wurde im Umkehrschluss dahin ausgelegt, dass freiwillige Zahlungen eines nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Gebers beim Empfänger zu besteuern sind, also insbesondere freiwillige Zahlungen eines auslandsansässigen Gebers im Unterschied zum inländischen Geber (vgl. BFH vom 27. September 1973 VIII R 71/69, BFHE 111, 33, BStBl II 1974, 101; fernervom 8. Dezember 1981 VIII R 123/79, [...] zu I 4; Bundessozialgericht --BSG-- vom 24. Januar 1995 10 RKg 5/92, Sozialrecht --SozR-- 3-5870 Bundeskindergeldgesetz --BKGG-- § 11a Nr. 5; Stuhrmann in Blümich, EStG, § 22 Rd. 72; Stoecker in Bordewin/Brandt, EStG § 22 Nr. 1 Rd. 283; Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 22 Rd. 245 f; Hild in Korn, EStG § 22 Rd. 21; Gérard in Lademann, EStG, § 22 Rd. 12 S. 16; Stephan/Woring in Littmann, EStG, § 22 Rd. 39; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 26. A., § 22 Rd. 66).
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